Dienstag, 10. September 2013

Bleiberecht

Sie dürfen bleiben, die drei Buchen vor unserem Balkon entlang unserer Strasse.
Das hat eine ausserordentliche Eigentümerversammlung ergeben.
Vor ein paar Jahren waren es noch vier Buchen. Doch die in Hausnähe streckte ihre Äste mit den Jahren arg in einige Balkone unseres Hauses, also wurde sie kurzerhand gefällt.
Nun macht sich die Mittlere der verbliebenen Buchen mit ihren Wurzeln unter dem Bürgersteig mausig und hebt diesen an. Noch nicht so sehr, aber schon sichtbar.
In der Hausgemeinschaft gab es nun Besorgnis, jemand, der den Bürgersteig entlangläuft, könnte aufgrund der Unebenheit stolpern, sich verletzen und von der Hausgemeinschaft Schadenersatz fordern und unsere Versicherung könnte sich weigern zu zahlen, weil ja die Wurzeln des Baumes nicht hätten sein dürfen....
Also müsste der Baum gefällt werden! Und bevor die beiden anderen Buchen bürgersteigtechnisch überhaupt Ärger machen können, sollten sie gleich mit umgehauen werden!
Zum Glück aber gab es dagegen den entschiedenen Willen einiger anderer Hausbewohner, eine andere Lösung zu finden. Und zum Glück war zur Versammlung ein Fachmann von einer Gartenbaufirma eingeladen, der die Bäume eigentlich Fällen sollte.
Denn der hatte DIE Lösung: Bürgersteig öffnen - die entsprechenden Wurzeln unter den Bäumen kappen, Wurzelschutzfolie einlegen, Bürgersteig schliessen, Baumkronen verschneiden.
Auf diese Weise kommen die Wurzeln dem Bürgersteig nicht mehr in die Quere und die Bäume dürfen trotzdem bleiben.
Wir Baumfans waren sehr erfreut und sehr erleichtert, die Unfallbefürchter ebenso zufrieden.
Und immer, wenn mich meine Spazierrunde an den Bäumen vorbeiführt, flüstere ich ihnen zu: "Ihr dürft bleiben."

Keine Kommentare: