Donnerstag, 27. März 2014

Grund zum Freuen

Als gesetzlich krankenversicherte Person kann man im allgemeinen ein Lied davon singen, was der Arzt alles NICHT verschreiben kann, bzw. was man nur auf Privatrezept erhält.
Ich habe heute das Gegenteil erlebt.
Obwohl ich bereits seit Februar physiotherapeutische Bindegewebsmassagen erhalte (immerhin schon 10 Stck), hat mein Hausarzt mir heute nochmals ein Rezept "ausserhalb der Regelverordnung" ausgestellt, so dass ich weitere sechs Massagen haben darf.
Da freu ich mich drüber.

1 Kommentar:

Nenne hat gesagt…

Ich freue mich mit.
Liebe grüße
Nenne